Neutrale Klassifizierung
Schweine
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Fleischprüfring | Klassifizierung
Der Fleischprüfring Bayern e.V. gewährleistet die neutrale Klassifizierung von Schweinen als verbindliche Grundlage für die Preisgestaltung zwischen Erzeugerbetrieb und Schlachthof.
Grundlage der Handelsklassenfeststellung ist das bewährte System der Hennessy-Messsonde HGP 4, welches den prozentualen Muskelfleischanteil von Schlachtkörpern ermittelt. Die Hennessy-Sonde, von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig zugelassen, misst den Reflexionswert einer Lichtquelle an der Sondenspitze, um die unterschiedliche Reflexionsintensität von Fett und Fleisch in der Fettauflage und dem Kotelettstrang auszuwerten.
Die Einstufung nach Muskelfleischanteil gemäß dem gemeinschaftlichen Handelsklassenschema gilt für alle Schlachtkörper im Gewichtsbereich von über 50 kg bis unter 120 kg Schlachtgewicht. Mit der HGP-4-Sonde werden die Speck- und Muskeldicke 7 cm seitlich der Rückenmitte in Höhe der zweit- und drittletzten Rippe gemessen. Anhand einer zugelassenen Formel wird der Muskelfleischanteil in Prozent errechnet, sodass spezifische Grenzen für die Handelsklassen S bis P festgelegt werden können.
Unsere Expertise und die Verwendung modernster Klassifizierungsgeräte garantieren eine transparente und standardisierte Bewertung von Schlachtkörpern gemäß den Anforderungen des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas.
Das Schlachtgewicht ist das Gewicht des frisch geschlachteten und ausgeweideten Tieres – also direkt nach der Schlachtung, noch warm gemessen.
Vor der Verwiegung werden folgende Teile entfernt: Zunge und Gehirn, Rückenmark, Geschlechtsorgane, Organe aus Brust- und Bauchhöhle, Nieren, Zwerchfell und Zwerchfellpfeiler, Flomen (inneres Bauchfett).
Bei Sauen (mind. einmal geferkelt), Zuchtebern und Altschneidern kommen zusätzlich die Spitzbeine weg – abgetrennt am Karpal- bzw. Tarsalgelenk.
Alle anderen Teile bleiben bis zur Gewichtsfeststellung am Schlachtkörper.
Schweineschlachtkörper nach der Schlachtuntersuchung, vor der Waage
Die zuständige Landesbehörde kann in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Abweichung von der vorgeschriebenen Schnittführung genehmigen, sofern technische Erfordernisse dies rechtfertigen; in diesem Fall ist ein entsprechender Korrekturfaktor bei der Schlachtgewichtsfeststellung zu berücksichtigen.
Grundlage für Schlachtbetriebe ist § 2 Abs. 5 Nr. 1 der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung - 1. FlGDV.
>> Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Fleischklassifizierung
>> Informationen der BLE
>> LFL Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft – Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft
>> Fleischgesetz
>> 1. Durchführungsverordnung FlG
>> 2. Durchführungsverodnung FlG
>> Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweineschlachtkörper
Schweineschlachtkörper werden auf Basis des Muskelfleischanteils und des Gewichtes nach dem Handelsklassenschema eingestuft.
Die Handelsklassenfeststellung basiert dabei auf dem bewährten System der Hennessy-Messsonde HGP 4, welches den prozentualen Muskelfleischanteil von Schlachtkörpern ermittelt.
Die Einstufung nach Muskelfleischanteil wird für Schlachtkörper im Gewichtsbereich von über 50 kg bis unter 120 kg vorgenommen.
Die Schlachtkörper müssen spätestens 45 Minuten nach der Schlachtung und vor der Kühlung der Tierkörper klassifiziert werden.
Der Fleischprüfring verwendet für die Klassifizeirung das bewährte System der Hennessy-Messsonde HGP 4, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig zugelassen ist.
Die Sonde ist ein optoelektronisches Messgerät und ermittelt den prozentualen Muskelfleischanteil von Schlachtkörpern. Sie misst den Reflexionswert einer Lichtquelle an der Sondenspitze, um die unterschiedliche Reflexionsintensität von Fett und Fleisch in der Fettauflage und dem Kotelettstrang auszuwerten.
Das eichpflichtige System überträft die Daten manipulationssicher an die zentrale Auswertungssoftware des Fleischprüfrings.