Neutrale Klassifizierung
Rinder
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Rinder
Fleischprüfring | Klassifizierung
Bei Rinderschlachtkörpern wird die Einreihung in Handelsklassen – im Gegensatz zur Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern – ohne Gerätschaften vorgenommen. Die Beurteilung erfolgt durch entsprechend geschulte und zugelassene Sachverständige mittels optischer Begutachtung und gemäß dem Handelsklassenschema.
| Kategorie | Kategorien | Beschreibung |
|---|---|---|
| V | Kalbfleisch | weniger als 8 Monate alte Rinder |
| Z | Jungrindfleisch | Schlachtkörper von 8 bis weniger als 12 Monate alten Rindern |
| A | Jungbullenfleisch | Schlachtkörper von 12 bis weniger als 24 Monate alten, nicht kastrierten männlichen Tieren |
| B | Bullenfleisch | Schlachtkörper von mindestens 24 Monaten alten, nicht kastrierten männlichen Tieren |
| C | Ochsenfleisch | Schlachtkörper von mindestens 12 Monate alten, kastrierten männlichen Tieren |
| D | Kuhfleisch | Schlachtkörper weiblicher Tiere, die bereits gekalbt haben |
| E | Färsenfleisch | Schlachtkörper von mindestens 12 Monate alten sonstigen weiblichen Tieren |
Bei allen Kategorien der Schlachtkörper wird dann gemäß dem folgenden Handelsklassenschema die Ausbildung der wertbestimmenden Körperpartien Keule, Rücken und Schulter sowie der Verfettungsgrad der Schlachtkörper berücksichtigt. Eine Bewertung beruht hier auf der Ausprägung der Muskelfülle, welche durch die Fleischigkeitsklassen definiert ist. Des Weiteren wird der Verfettungsgrad des Schlachtkörpers bewertet. Die Fettklasse charakterisiert den Ansatz von Fettgewebe als Auflagefett bzw. als intermuskuläres Fett (d.h. die Dicke der Fettschicht auf der Außenseite des Schlachtkörpers und auf der Innenseite der Brusthöhle).
Handelsklassenschema E-U-R-O-P
| HKL | Fleischigkeitsklasse (mit Untergruppen) | |||
|---|---|---|---|---|
| E | E + E 0 E – |
vorzüglich | alle Profile konvex bis superkonvex; außergewöhnliche Muskelfülle | |
| U | U + U 0 U – |
sehr gut | Profile insgesamt konvex; sehr gute Muskelfülle | |
| R | R + R 0 R – |
gut | Profile insgesamt geradlinig; gute Muskelfülle | |
| O | O + O 0 O – |
mittel | Profile geradlinig bis konkav; durchschnittliche Muskelfülle | |
| P | P + P 0 P – |
gering | alle Profile konkav bis sehr konkav; geringe Muskelfülle | |
| HKL | Fettklasse (mit Untergruppen) | |||
|---|---|---|---|---|
| 1 | 1 – 1 0 1 + |
sehr gering | keine bis sehr geringe Fettabdeckung | |
| 2 | 2 – 2 0 2 + |
gering | leichte Fettabdeckung; Muskulatur fast überall sichtbar | |
| 3 | 3 – 3 0 3 + |
mittel | Muskulatur mit Ausnahme von Keule und Schulter fast überall mit Fett abgedeckt; leichte Fettansätze in der Brusthöhle |
|
| 4 | 4 – 4 0 4 + |
stark | Muskulatur mit Fett abgedeckt, an Keule und Schulter jedoch noch teilweise sichtbar; einige deutliche Fettansätze in der Brusthöhle |
|
| 5 | 5 – 5 0 5 + |
sehr stark | Schlachtkörper ganz mit Fett abgedeckt; starke Fettansätze in der Brusthöhle |
|
Das Schlachtgewicht ist das Gewicht des frisch geschlachteten und ausgeweideten Tieres – also direkt nach der Schlachtung, noch warm gemessen.
Vor der Verwiegung werden folgende Teile entfernt: Haut, Kopf (abgetrennt zwischen Hinterhauptbein und erstem Halswirbel), Gliedmaßen (abgetrennt im Karpal- und Tarsalgelenk), Organe aus Brust- und Bauchhöhle, Nieren, Nierenfettgewebe und Beckenfettgewebe, Saumfleisch und Nierenzapfen, Schwanz (abgetrennt zwischen letztem Kreuzbein und erstem Schwanzwirbel), Rückenmark, Sackfett, Gesäuge und Euterfett, Oberschalenkranzfett, Halsvene mit anhaftendem Fettgewebe (Halsfett).
Alle anderen Teile dürfen vor der Gewichtsfeststellung nicht vom Schlachtkörper abgetrennt werden.
Rinderschlachtkörper nach der Fleischuntersuchung, vor der Waage
Grundlage für Schlachtbetriebe ist § 2 Abs. 5 Nr. 1 der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung - 1. FlGDV. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Schnittführung wird von zugelassenen Klassifizierern und den zuständigen Landesbehörden überwacht.
>> Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Fleischklassifizierung
>> Informationen der BLE
>> LFL Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft – Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft
>> Fleischgesetz
>> 1. Durchführungsverordnung FlG
>> 2. Durchführungsverodnung FlG
>> Verordnung über gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper
Die Beurteilung von Rinderschlachtkörpern erfolgt durch unsere geschulten und zugelassenen Sachverständigen anhand einer optischen Begutachtung entsprechend dem gesetzlichen Handelsklassenschema.
Maßgeblich für die Rinder-Klassifizierung sind unter anderem Merkmale wie Ausbildung der wertbestimmenden Körperpartien Keule, Rücken und Schulter, die Ausprägung der Muskelfülle (Fleischigkeitsklassen) und Verfettungsgrad gemäß dem vorgeschriebenen Handelsklassensystem.
Die Klassifizierung findet unmittelbar nach der Schlachtung statt. Schlachtbetriebe sind verpflichtet, das Schlachtgewicht unmittelbar nach der Schlachtung, im Anschluss an die Fleischuntersuchung und vor Beginn des Kühlprozesses feststellen zu lassen. Bei Rindern muss die Verwiegung spätestens 1 Stunde nach dem Stechen erfolgen.